Wir stellen uns vor

Ihr Partner für optimale Kinderbetreuung

Chaos oder Chance!
Partner sein: 

  • Kinder als Individuum wahrnehmen 
  • partnerschaftliches Zusammenarbeiten von Eltern und Erziehern 
  • gemeinsam den Alltag gestalten
  • Verantwortung bei Krankheit der Kinder
  • Schulvorbereitung in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule

Entwicklung und Entfaltung:

  • miteinander kommunizieren
  • Spielpartner suchen 
  • Konflikte lösen
  • Rücksicht nehmen
  • Entscheidungen treffen 
  • Konsequenzen tragen 
  • teilen lernen
  • Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen

 


Unser Team

Alle pädagogischen Angestellten haben einen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin. Unsere Leiterin hat den Abschluss Bachelor of Arts (Sozialpädagogik) und unsere stellvertretende Leiterin ist Heilpädagogin.

Drei unserer Mitarbeiterinnen haben eine heilpädagogische Zusatzqualifikation.

 

In unserer Kindertagesstätte wird nach dem neuen sächsischen Bildungs- und Erziehungsplan gearbeitet. Um den Bildungsplan optimal umsetzen zu können, haben alle Erzieherinnen an der Fortbildung "Curriculum" teilgenommen.

 

Die Qualität der pädagogischen Arbeit in unserer Einrichtung im Rahmen des Projektes "Bewegte und sichere Kita" wurde von der Universität Leipzig, der Unfallkasse Sachsen sowie des Landessportbundes Sachsen mit einer Urkunde gewürdigt.

Der Verein „Villa Märchenland e. V.”

Der Verein erfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecks im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


Der Zweck des Vereines ist die Planung und der Unterhalt einer Kindertagesstätte zur Erziehung und Betreuung der  Kinder und zur Vorbereitung sowie Unterstützung ihrer schulischen Laufbahn.


Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.


Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.